Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die vorliegenden "Allgemeinen Vertragsbedingungen" regeln die Rechte und Pflichten allgemeiner
Natur zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber im Zuge der Ausschreibung, Vergabe,
Ausführung und Vergütung von Leistungen. Die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" bilden
gemeinsam mit den "Besonderen Vertragsbedingungen" und dem "Leistungsverzeichnis" einen
Bestandteil des Leistungsvertrages.
2. Inkrafttreten des Vertrages
2.1. Während der Zuschlagsfrist gilt der Vertrag mit dem Einlagen der schriftlichen Verständigung
von der Annahme des Angebotes beim Bieter als abgeschlossen.
2.2.Wird die Zuschlagsfrist überschritten oder weicht der Aufttrag vom Angebot ab, so entsteht das
Vertragsverhältnis erst mit der schriftlichen Erklärung des Bieters, dass er den Auftrag annimmt.
Zur Abgabe dieser Erklärung wird dem Bieter eine Frist von 8 Tagen eingeräumt.
3. Vertragsdauer, Kündigung
3.1. Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Saison abgeschlossen.
3.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Ebenso ist die Kündigung einzelner
Leistungsgruppen des Leistungsverzeichnisses möglich.
3.3. Der Auftragnehmer hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses am Tag der letzten
Reinigung sämtliche von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte sowie Hilfs- und Betriebsmittel aus
dem Gebäude zu entfernen.
4. Preis
4.1. Die Preisangaben im Angebot sind ohne Mehrwertsteuer zu erstellen.
4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich frei Erfüllungsort gemäß Ausschreibung inkl. aller
erforderlichen und im Vertrag nicht gesondert genannten Nebenkosten, insbesondere - Die
Bezahlung des Reinigungspersonals und des Aufsichtspersonals; - Bereitstellung der Geräte und
Reinigungsmittel für die Unterhaltsreinigung
4.3. Die anzubietenden Preise gelten als Festpreise, welche für die Dauer von 12 Monaten ab
Angebotseröffnung unveränderlich sind. Für später zu erbringende Leistungen werden
veränderliche Preise vereinbart: - Für den Fall der nachträglichen Änderung der Kosten (Lohnanteil
bzw. Materialkosten) wird eine angemessene Preiserhöhung bzw. - minderung vereinbart.
Bezüglich der Angemessenheit unterwerfen sich die Parteien dem Schiedsgutachten der
unabhängigen Schiedskommission beim BM für wirtschaftiche Angelegenheiten, einschließlich
einem allenfalls eingeholten Branchengutachten. - Nichtamtlich geregelte Materialpreise sind an
den Verbraucherpreisindex 1986 gebunden. Änderungen treten nur dann ein, wenn sich der VPI
1986 - bezogen auf das Monat der Angebotseröffnung - um mindestens 10 % erhöht oder
vermindert.
5. Mehrleistungen
5.1. Eine eventuell notwendige Auftragsüberschreitung ist dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich
in Form eines auf der Preiskomponente des Hauptauftrages beruhenden Zusatzangebotes
bekanntzugeben.
5.2. Eine Überschreitung der Auftragssumme ohne schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber
ist nicht zulässig und wird nicht bezahlt.
5.3. Wird von Auftragnehmer eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung ohne vorherige
schriftliche Vereinbarung der Vergütung erbracht, so ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, eine
Vergütung zu leisten.
6. Regiearbeiten
Regiearbeiten werden nur dann vergütet, wenn der Auftragnehmer vor ihrer Durchführung
gesondert damit schriftlich beauftragt wurde. Über alle Personal- und Materialaufwendungen sind
vom Auftragnehmer in gesonderter Form Arbeits- und Materialaufzeichnungen zu führen und an
dem der Regiearbeit folgenden Werktag vom Auftraggeber bestätigen zu lassen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Erfüllung für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen sowie
für sämtliche Schäden bis EURO 726.728,34 (z. B. Kosten aufgrund von Beschädigungen).
8. Rechnungslegung
8.1. Die Rechnungslegung für die laufende Reinigung hat monatlich nach erfolgter Leistung bis zum
10. des Folgemonates zu erfolgen.
8.2. Die Rechnungen sind entsprechend der Bestellung und der Lieferung in Menge und Einheit
(Flächenausmaße, Gewichte, Mengen, Anzahl der Arbeitsstunden oder Arbeitstage) aufzugliedern.
Auf der Rechnung sind bestehende Postscheck- oder Bankverbindungen anzuführen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn:
a) über das Vermögen des Auftragnehmers das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist;
b) Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich
machen, soweit der Auftragnehmer diese zu vertreten hat;
c) der Auftragnehmer
- Handlungen gesetzt hat, um dem Auftraggeber in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen,
insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern für den Auftraggeber nachteilige, gegen die
guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
- unmittelbar oder mittelbar Organen des Auftraggebers, die mit dem Abschluß oder mit der
Durchführung des Vertrages befaßt sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen
oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.
Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt in diesem Falle zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu
welchem der Auftraggeber vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis
erhalten hat.
10. Soziale Verpflichtungen des Auftragnehmers
Die Erstellung des Angebotes hat unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und
sozialrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich, bei der Durchführung des
Auftrages in Österreich diese Vorschsriften einzuhalten. Diese Vorschriften werden bei der für die
Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessenvertretung der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zur Einsichtnahme durch interessierte Bieter und Bewerber
bereitgehalten.
11. Veröffentlichungen
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers im
Zusammenhang mit Leistungen, Akquisitionen oder Veröffentlichungen, direkt oder indirekt auf den
Auftraggeber Bezug zu nehmen.
12. Schriftform
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
13. Anzuwendendes Recht
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das österreichische Zivilrecht anzuwenden. Im Falle von
Streitigkeiten darf der Auftragnehmer, solange er vom Auftrag nicht entbunden ist, die Arbeit
weder einstellen noch verzögern.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart.

